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10. Jugendschutztestkaufaktion in Eislingen

Bereits zum 10. Mal waren in Eislingen Jugendschutztestkäufer unterwegs

16.3.2019 - PSE (Pressestelle Stadt Eislingen/Fils)

 

Im Jahr 2012 nahm die Stadt Eislingen zum ersten Mal an einer vom Landratsamt initiierten Testkaufaktion teil. Seitdem wurden die Kontrollen vielfach wiederholt. Eine Reduzierung oder gar ein Ende der Kontrollen ist jedoch nicht in Aussicht, da die Beanstandungsquoten dennoch nicht stetig sinken.

Am 11. und 12. Februar war eine 17-jährige Testkaufperson unterwegs, um im Einzelhandel sowie in gastronomischen Betrieben die Einhaltung des Jugendschutzes zu kontrollieren. Bei über einem Drittel der 25 getesteten Betriebe war sie leider erfolgreich und hat die gewünschte Ware – in der Regel branntweinhaltigen Alkohol oder Zigaretten – ausgehändigt bekommen. Natürlich werden diese Artikel bei Testkäufen wieder zurückgegeben. In der Realität kann der Verkauf jedoch dazu führen, dass Minderjährige ohne Kenntnis der Eltern Alkohol und Tabak konsumieren, was zu ernsten gesundheitlichen Folgen führen kann. Dass der Jugendschutz ein wichtiges Thema ist, liegt daher auf der Hand. Umso mehr stellt sich die Frage, warum die Waren dennoch an Minderjährige ausgegeben werden, obwohl die Vorschriften vor allem dem Personal umfassend bekannt sein müssen.

Ein Problem ist, dass das Alter nicht zuverlässig geschätzt werden kann. Bei Verstößen werden die Betroffenen direkt nach dem Testkauf angesprochen und erhalten die Gelegenheit, sich zu äußern. Dabei wurde schon oft angegeben, dass das Alter der Testkaufperson auf über 20 Jahre geschätzt wurde. Dieses Argument ist sehr bedenklich, zumal die Testkaufpersonen weder durch Kleidung noch durch ihr Styling den Eindruck erwecken dürfen, dass sie schon älter sind. Dass sich das Personal zu sehr auf das Schätzen des Alters verlässt, zeigt sich darin, dass bei ca. der Hälfte der Verstöße gar nicht erst nach dem Ausweis gefragt wurde. Bei den anderen Fällen wurde zwar nach dem Ausweis gefragt, der Artikel aber dennoch ausgegeben. Grund hierfür waren teilweise Rechenfehler.

Vor diesem Hintergrund ist bei der jetzigen Kontrollaktion auffällig, dass mehr Verstöße im Einzelhandel, als in der Gastronomie festgestellt wurden, obwohl moderne Kassensysteme bereits verschiedene Hilfestellungen zur Jugendschutzkontrolle anbieten. Die meisten Betriebe geben zudem an, dass regelmäßig über den Jugendschutz informiert wird. Dennoch wurde bei manchen Betrieben nun schon der dritte oder gar fünfte Verstoß festgestellt, weshalb der Erfolg dieser Maßnahmen fraglich sein dürfte. Aus diesem Grund werden mittlerweile auch Bußgeldverfahren gegen die Aufsichtspersonen eingeleitet, weil auch diese dafür Sorge tragen müssen, dass Jugendschutzvorschriften eingehalten werden.
Erfreulich hingegen ist, dass immerhin knapp zwei Drittel aller getesteten Betriebe die Kontrolle bestanden haben. In diesen Fällen wurden die verantwortlichen Personen in einem Lobschreiben über das positive Ergebnis informiert. Es bleibt abzuwarten, ob die beanstandeten Betriebe künftig nach geeigneten Maßnahmen suchen, damit weitere Verstöße in ihrem Betrieb unterbleiben. Es wäre jedenfalls erfreulich, wenn nach der nächsten Testkaufaktion mehr Lobschreiben verschickt werden könnten.

 

 

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