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Die Schule hat begonnen - Radfahren auf Gehweg und Zebrastreifen?

Verkehrssicherheitsaktion von Polizeirevier und Bürger-und Ordnungsamt

12.10.2014 - PSE(Pressestelle der Stadt Eislingen)

 

Polizeivollzugsdienst und Gemeindevollzugsdienst waren in den ersten zwei Wochen nach Schulbeginn vor Schulen und Kindergärten präsent. Dabei wurde den Neulingen sowohl bei Schülern als auch bei Eltern, mit Rat und Tat zur Seite gestanden, aber auch auf ordnungswidriges Verhalten aufmerksam gemacht.

Ein großes Augenmerk wurde darauf gelegt, dass die Kinder und Jugendlichen die vorhandenen Gehwege und Fußgängerüberwege benutzen.
Nicht nur zu Schuljahresbeginn, sondern das ganze Schuljahr hindurch, verursachen Eltern, die die Kinder mit dem Auto zur Schule oder in den Kindergarten bringen absolut unübersichtliche Situationen auf der Straße. Dabei wird häufig ordnungswidrig vor der Schule auf dem Gehweg, in zweiter Reihe, vor Grundstückszufahrten oder gar im absoluten Halteverbot geparkt. Dies ist nicht nur für die eigenen Kinder beim Ein- und Aussteigen gefährlich, sondern auch für andere. Vor allem kleinere Kinder sind zwischen kreuz und quer haltenden Fahrzeugen oft erst sehr spät zu sehen. Es besteht die Gefahr, dass sie unvermittelt vor vorbeifahrenden Fahrzeugen quasi aus dem Nichts auftauchen und Unfälle fast vorprogrammiert sind. Gespräche haben gezeigt, dass der Aufklärungsbedarf hoch ist und die Einsicht häufig zu wünschen übrig lässt. Eine vielfache Ausrede lautet „ich habe nur schnell angehalten“ oder „der Gehweg ist doch breit genug“. Zur Entschärfung der Situationen vor Schulen und Kindergärten ist es unerlässlich, dass sich alle Verkehrsteilnehmer vorausschauend und rücksichtsvoll verhalten und die Verkehrsregeln beachten.

Gehwege dürfen nur von Radlern bis zum 10 Lebensjahr genutzt werden

In Woche drei und vier nach Schulbeginn wurde schwerpunktmäßig das Verhalten von Radfahrern auf Geh- und Fußgängerüberwegen unter die Lupe genommen. Gegenstand der Kontrollen waren die Gehwege und Kreisverkehre in der Innenstadt, aber auch Zebrastreifen in unmittelbarer Nähe zu Schulen. Hierbei wurde festgestellt, dass sich nicht nur Kinder und Jugendliche falsch verhalten, sondern durchaus auch Erwachsene. Für radelnde Kinder gilt bis zum vollendeten 8. Lebensjahr eine Benutzungspflicht des Gehwegs. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ein Benutzungsrecht. Ansonsten ist der Gehweg den Fußgängern vorbehalten.
Am Fußgängerüberweg gilt für alle Fahrradfahrer: Absteigen und schieben! Manche machen aber nicht nur eine Sache falsch, sondern zwei, wie die Situationen auf den Bildern zeigen.

Die Radfahrer wurden von Polizisten und Gemeindevollzugsbediensteten angesprochen und auf ihr regelwidriges Verhalten hingewiesen. Verbunden damit war die Bitte, vom Fahrrad abzusteigen und zu schieben oder auf der Fahrbahn weiter zu fahren.
Leider konnte häufig beobachtet werden, dass der Aufforderung, das Fahrrad zu schieben, zwar meist Folge geleistet wurde, jedoch nur soweit die Augen der Ordnungshüter reichten.
„Wir wollen mit diesen Kontrollen Aufklärungsarbeit betreiben und für ein Sicheres miteinander im Straßenverkehr sorgen“, unterstreichen Ordnungsamt und Polizeirevier die Notwendigkeit dieser Präventionsarbeit.

Bilder: Ordnungsamt Eislingen

Radfahrer gehören nicht auf den Gehweg

Richtig: Radfahrer auf der Fahrbahn mit Handzeichen vor dem Abbiegen und über den Zebrastreifen wird das Fahrrad geschoben.