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Grundsteueranpassung: „Unterm Strich wird der Bürger entlastet“

Stadtverwaltung begründet die Notwendigkeit der moderaten Grundsteueranpassung

23.11.2016 - PSE (Pressestelle Stadt Eislingen/Fils)

 

Im Rahmen der Haushaltsberatung 2017 hat die Verwaltung dem Gemeinderat eine moderate Anpassung der Grundsteuerhebesätze A und B um jeweils zehn Punkte vorgeschlagen. Anlass ist insbesondere der Umstand, dass die Stadt in den vergangenen Jahren in großem Umfang in den Ausbau der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten, Schulen und im Jugendbereich investiert hat und an den Kosten des laufenden Betriebs zu einem kleinen Teil die gesamte Bürgerschaft als Solidarbeitrag beteiligen möchte. „Letztlich ist der Ausbau des Betreuungsangebots eine Dienstleistung der Stadt, von der alle Bevölkerungsgruppen profitieren und den nicht nur Familien tragen können“, begründete die Verwaltung ihren Vorschlag.

Um das hervorragende Infrastrukturangebot auf diesem Gebiet und der gesamten Stadt bzw. bei den Vereinen aufrecht zu erhalten und weitere Zukunftsinvestitionen angehen zu können, sollte die Stadt nach Meinung der Verwaltung und Mehrheit des Gemeinderats in der Konsequenz auch bei der Verbesserung der Einnahmen nachziehen.
Das Pro-Kopf-Grundsteueraufkommen liegt in Eislingen seit vielen Jahren erheblich unter dem Durchschnitt der Großen Kreisstädte in der Region Stuttgart. (Zahlen für 2016: Eislingen 147,10 Euro, Durchschnitt 168,28 Euro).

Gleichzeitig wird die Bürgerschaft 2017 durch verringerte Abgaben entlastet. So hatte die Verwaltung dem Gemeinderat bei den Wasser- und Abwassergebühren in derselben Sitzung eine Reduzierung um 9 bzw. 15 Cent vorgeschlagen.
„Dies entspricht einer Entlastung der Abgabepflichtigen in der Summe von 200.000 Euro im Jahr, während die Anpassung der Grundsteuer lediglich zu einer höheren Einnahme von rund 80.000 Euro in der Stadtkasse führt“, berechnete die Verwaltung.
Unterm Strich werden der Bürgerschaft somit 120.000 Euro zurückgegeben.