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Was sind Sozialwahlen ?

27.2.2017 - Kolpingsfamilie Eislingen G. Frank/K.-H. Hild

 

Joachim Kühner, Regionalsekretär der KAB in Heilbronn, sprach in einer gemeinsamen Veranstaltung von Kolping und KAB im Kolpingheim, Gemeindezentrum St. Markus in Eislingen, über die bevorstehende Sozialwahl vom 10.4. - 31. 5. 2017.
Bei den Sozialwahlen werden alle sechs Jahre unsere Vertreter/-innen in die Gremien der Selbstverwaltungen gewählt. Diese sind paritätisch besetzt mit je gleich vielen Vertreter/-innen von Versicherten und der Arbeitgeberseite. Die Vertreter/-innen in den Selbstverwaltungsgremien nehmen ihre Aufgabe ehrenamtlich wahr. Wählbar ist, wer zu der Gruppe der Versicherten gehört, volljährig ist, mindestens 6 Jahre in Deutschland lebt oder über das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag verfügt. Wahlberechtigt sind Versicherte bei ihrem jeweiligen Sozialversicherungsträger. Die Selbstverwalter/-innen auf der Versichertenseite kommen aus den Gewerkschaften und anderen selbstständigen Arbeitnehmerorganisationen. Auf Arbeitgeberseite stellen die Arbeitgebervereinigungen und ihre Verbände die Mitglieder der Selbstverwaltungsgremien. Die Sozialwahl ist eine Briefwahl. Im Internet ist die Sozialwahl bei Wikipedia/Sozialwahl umfassend beschrieben.
Joachim Kühner stellte die Arbeit der ACA (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen) vor. In der ACA sind die Katholische Arbeitnehmerbewegung KAB, das Kolpingwerk, und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen BVEA vereint, und verschaffen der christlichen Sozialethik in Politik und Gesellschaft Gehör und Geltung. Sie treten für mehr Solidarität und Gerechtigkeit in den gesetzlichen Sozialversicherungen ein.