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Junge Union Eislingen will Villen mit Hanglage höher besteuern

Pressemitteilung 'REFORM DER GRUNDSTEUER LÄNGST ÜBERFÄLLIG'

18.2.2011 - Hans-Ulrich Weidmann

 

Der Vorsitzende der Jungen Union Eislingen/Ottenbach/Salach, Jochen Haas, fordert eine Reform der Grundsteuerberechnung. Laut einer Pressemitteilung denkt die Junge Union nicht an eine generelle Erhöhung, sondern eine Umverteilung der Steuerlast.

Hier die Presseerklärung im ungekürzten Wortlaut:


REFORM DER GRUNDSTEUER LÄNGST ÜBERFÄLLIG

Ohne Erfolg sind sie auseinandergegangen, die Finanzminister, als sie sich Ende Januar zur möglichen Reform der Grundsteuer trafen. Wenn es nach dem Bundesfinanzhof gehen würde, so wäre eine Überarbeitung der Berechnungsgrundlage längst überfällig. „Die Grundlage für die
Berechnung der Grundsteuer ist der veraltete Einheitswert, denn dieser basiert auf Werteverhältnisse aus dem Jahre 1964“ so der Vorsitzende der JU Eislingen/Salach/Ottenbach, Jochen Haas. Die Verkaufswerte von 1964 bis 2008 sind jährlich um 7 % gestiegen, folglich liegt der Einheitswert heute bei nur 5 % des Verkehrswerts, so der Vorsitzende weiter. Die Kommunen können der allgemeinen Preisentwicklung zwar mit steigenden Hebesätzen begegnen, dies entspricht aber in keinster Form dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Beim gegenwärtigen Thema - Reform der Gemeindefinanzen - darf die Reform der Grundsteuer als sichere und konstante Einnahmequelle der Kommunen nicht fehlen und wäre ein erster Schritt zur Entlastung der kommunalen Kassen, denn 13,5 % der Einnahmen macht die Grundsteuer aus, so erneut der JU Vorsitzende von Eislingen, Jochen Haas. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten können wir täglich Pressemeldungen verfolgen, in denen zu vernehmen ist, dass eine weitere Kommune an der
Hebesatzschraube der Grundsteuer gedreht hat, so der Vorsitzende zum Thema Gemeindefinanzen.
Die Reform der Grundsteuer bedeutet nicht zugleich, dass die zu ntrichtende Steuer steigt, analysiert der Vorsitzende. Die Reformierung kann auf mehrere Arten geschehen, z. B. an der Orientierung am Verkehrswerten, an der Orientierung der Grundstücksgröße und der Nutzfläche oder eine Kombination mit Wertzonen, sodann würde die Villa in Hanglage höher besteuert
werden als das Haus in Normallage. Es muss gestattet sein, ein knapp 50-jähriges Berechnungsverfahren den heutigen Verhältnissen anzupassen, so Haas weiter.
Abschließend hält Haas fest, die Grundsteuer ist reformbedürftig, muss aber unbedingt als eine der Finanzierungssäulen im Rahmen der Selbstverwaltung einer Kommune erhalten bleiben.