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Eislinger Haushalt durch Landratsamt genehmigt

Prokopfverschuldung bei 319 Euro

21.2.2011 - Stadt Eislingen PSE (Pressestelle)

 

Die Eislinger Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2011 wurden dieser Tage durch das Landratsamt als Aufsichtsbehörde in vollem Umfang bestätigt und gleichzeitig alle notwendigen Genehmigungen zum Vollzug der Haushaltssatzung erteilt. „Damit können die vom Gemeinderat bereitgestellten Mittel unter Berücksichtigung der vorläufigen Bewirtschaftungssperren von 10 Prozent bewirtschaftet werden“, erklärte der Erste Beigeordnete Herbert Fitterling. „Gleichzeitig bildet die Genehmigung des Haushaltes den offiziellen Startschuss für die zahlreichen Investitionsvorhaben im Jahr 2011“, so der Finanzdezernent weiter.
Der städtische Haushalt hat ein Volumen von 50,4 Millionen Euro; davon entfallen allein über 11 Millionen Euro auf den Vermögenshaushalt, was eine absolute Ausnahmesituation im Rückblick auf die vergangenen Jahren darstellt. Bereits bei der abschließenden Beschlussfassung über den Haushalt Ende Januar hatten BM Klaus Heininger und Herbert Fitterling deutlich gemacht, dass die abschließende Rate für den Bau der Osttangente (4,2 Millionen Euro), eine erste Rate für das geplante neue Rathaus (1,8 Millionen Euro), verschiedene Maßnahmen in den
Sanierungsgebieten mit annähernd einer Million Euro und die Fertigstellung der Sporthalle bei der Silcherschule mit 620.000 Euro zu den wichtigsten Investitionen im Jahr 2011 zählen. Hinzu kommen hohe Investitionsansätze für den geplanten Ausbau der Betreuungsangebote für unter 3-Jährige und Sanierungsmaßnahmen in den Schulen.
Das Landratsamt hat in seinem Haushaltserlass hervor gehoben, dass es der Stadt Eislingen in den vergangenen Jahren gelungen ist kontinuierlich Schulden abzubauen, was sich positiv auf die Stadtfinanzen ausgewirkt hat. So lag zum Jahresende 2010 die Pro- Kopf-Verschuldung im städtischen Haushalt bei 37 Euro, mit den Eigenbetrieben bei 319 Euro. Mahnend weist die Rechtsaufsichtsbehörde darauf hin, dass im Finanzplanungszeitraum aus heutiger Sicht eine Steigerung der Netto-Neuverschuldung von 7,8 Millionen Euro vorgesehen ist. „Die hierdurch stark ansteigenden Zins- und Tilgungsausgaben würden die Ertragskraft des Verwaltungshaushaltes und den Finanzierungsspielraum der Stadt erheblich einschränken“, heißt es im Schreiben. Daher sollten neue Maßnahmen auf ihre Notwendigkeit und Dringlichkeit überprüft werden. Im Übrigen erinnert die Aufsichtsbehörde auch daran, dass wegen der Unsicherheiten bei der Steuerentwicklung der bisherige Spar- und Konsolidierungskurs fortgesetzt werden sollte.
Sehr zufrieden zeigte sich Herbert Fitterling darüber, dass es auf absehbare Zeit zu keinen Veränderungen bei der Verteilung des Gewerbesteueraufkommens kommen wird. Seitens der Bundesregierung waren hierzu immer wieder Vorschläge unterbreitet worden, die aber auf kommunaler Seite nicht auf breite Akzeptanz gestoßen sind, weil eher eine weitere Verschlechterung für die Einnahmesituation der Kommunen befürchtet wird. „Die Kommunen können und werden auf das Hebesatzrecht bei der Gewerbesteuer, das im übrigen im Grundgesetz verankert ist, nicht verzichten, solange nicht eine annähernd verlässliche Kompensation dafür vorgesehen ist“, so der Erste Beigeordnete abschließend.