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Gutscheinkarten 2022 für Landesfamilienpassinhaber ab sofort verfügbar

30.12.2021 - Stadt Eislingen PSE (Pressestelle)

 

Wer Anspruch auf einen Familienpass hat, kann die Gutscheinkartennach Terminvereinbarung im Bürgerbüro abholen
Mit dem Landesfamilienpass und der jährlichen Gutscheinkarte erhalten Familien freien oder vergünstigten Eintritt in viele Einrichtungen, wie staatliche Schlösser, Museen, Gärten und zahlreiche weitere attraktive Ausflugsziele.
Eine Liste aller Ausflugsziele ist auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration (www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de) unter „Soziales > Familie > Leistungen > Landesfamilienpass“ eingestellt.In den Landesfamilienpass können neben der berechtigten Person vier weitere erwachsene Begleitpersonen in den Pass eingetragen werden, die den Pass zusammen mit den Kindern nutzen können.
Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.
Landesfamilienpässe und Gutscheinkarten für 2022 können ab sofort im Rathaus, Bürgerbüro, Schlossplatz 1, beantragt oder geändert werden. Hierfür ist aktuell eine Terminvereinbarung notwendig unter der Telefonnummer 07161 804-0 sowie der 3G-Nachweis beim Zutritt ins Rathaus. Ein bereits ausgestellter Landesfamilienpass muss vorgelegt werden. Wenn eines der aufgeführten Kinder bereits volljährig ist, muss nachgewiesen werden, dass das Kind noch kindergeldberechtigt ist. Die Kinder müssen mit den Eltern bzw. dem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben.

Einen Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, Alleinerziehende, mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind, Familien, mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind (mindestens 50 %), Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind oder Familien mit mindestens einem Kind, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, beantragen. Ab 1. Januar 2022 können außerdem Wohngeldberechtigte, mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind einen Familienpass beantragen.

Der Familienpass bietet viele Vergünstigungen in verschiedenen Freizeiteinrichtungen.