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Die Eislinger BonusCard - Erweiterung der Anspruchsberechtigten

09.3.2024 - Pressestelle der Stadt Eislingen

 

Mit der BonusCard unterstützt die Stadt Eislingen Einwohner mit geringem Einkommen durch Ermäßigungen beim Kulturprogramm, beim Hallenbadeintritt, den Bücherei- und Kindergartengebühren und weiteren Angeboten. Ende des Jahres beschloss der Kultur-, Sport- und Sozialausschuss die Anspruchsberechtigten für die BonusCard zu erweitern, so dass mehr Menschen von der BonusCard profitieren und die finanziellen Erleichterungen in Anspruch nehmen.
Seit Januar 2023 gibt es in Eislingen eine BonusCard. Genauer gesagt gibt es zwei Varianten. Die ‚BonusCard basic‘ können Personen erhalten, die eine staatliche Leistung, wie beispielsweise Bürgergeld, Wohngeld oder Grundsicherung beziehen. Die ‚BonusCard smart‘ können Personen beantragen, die zwar keine Sozialleistung erhalten, aber dennoch über ein geringes Einkommen verfügen. Seit Januar 2024 soll die ‚BonusCard smart‘ nun auch denjenigen zugutekommen, deren Einkommen bis zu 35 Prozent über den nach den Sozialhilfegesetzen relevanten Bedarf liegt.
Welche Vergünstigungen jeweils in Anspruch genommen werden können, kann auf der Homepage der Stadt Eislingen www.eislingen.de/bonus-card nachgelesen werden. Die BonusCard kann bequem online beantragt werden. Antragsformulare sind aber auch beim Bereich Soziales des Bürger- und Ordnungsamtes erhältlich. Hier werden gerne alle Fragen zur Bonus-Card beantwortet (Kontakt: Bürger- und Ordnungsamt; Abt. Soziales, Elvira Musliu Tel.Nr.: 07161/804-243, E-Mail: e.musliu@eislingen.de).