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Entscheidung zur Radunterführung

Der Gemeinderat stimmte mehrheitlich für die Radunterführung

23.10.2026 - PSE Pressestelle der Stadt Eislingen


In der Gemeinderatssitzung am 19.10.2026 stand die Entscheidung zur ergänzenden Radunterführung am Schlossplatz an. 13 Mitglieder des Gemeinderates stimmten für die Umsetzung, 10 Mitglieder stimmten dagegen. Somit steht nun fest: Die Radunterführung wird vorbehaltlich der Zusage von Fördermitteln gebaut.
Östlich der Schlosspassage, die sich der Fuß- und Radverkehr aktuell teilen, wurde eine weitere Unterführung für den Radverkehr geplant. Hierdurch sollen beide Verkehrsarten mehr Platz erhalten und die engen Kurven vor der Unterführung entfallen, da nun eine geradlinige Führung des Radverkehrs möglich ist. Durch die Entscheidung des Gemeinderats können nun die nächsten Schritte folgen. Die Rampen- und Treppenanlagen als Zugang zur bestehenden Schlosspassage und zur neuen Radunterführung sind in den Planungsprozess zur Schlossplatzgestaltung integriert. Hierzu soll es im kommenden Jahr einen Planungswettbewerb geben. Für den Bau der Radunterführung sind bei der Deutschen Bahn im Sommer und Herbst 2029 Gleissperrpausen angemeldet. Nach dem Bau der Radunterführung beginnt dann die Umgestaltung des Schlossplatzes.
Die Gesamtkostenkosten für die Radunterführung inklusive Vorplätze, Baunebenkosten und Ablösebetrag an die Deutsche Bahn wurden auf ca. 12,4 Mio. Euro beziffert. Eine Förderung von Seiten des Landes und des Bundes steht mit rund 90 % der Baukosten in Aussicht. Der Eigenanteil der Stadt für den Bau der Radunterführung inklusive der Vorplätze mit Rampen und Treppenanlage liegt bei rund 3,62 Mio. Euro.
Die Radunterführung wurde bereits im Jahr 2021 zusammen mit der Mühlbachtrasse vom Regierungspräsidium Stuttgart planfestgestellt. In der Zwischenzeit wurde die bestehende Entwurfsplanung überarbeitet, um die Bauweise an geänderte Gleissperrpausen der Deutschen Bahn anzupassen. Die Unterführung wird außerhalb der Bahnstrecke gebaut und dann während der Sperrpausen in die finale Position geschoben. Mit dem nun gefassten Baubeschluss kann mit der detaillierten Ausführungsplanung begonnen werden.

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