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Einführung von gesplitteten Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser
Infoveranstaltung am 11.1.2011 in der Stadthalle
16.11.2010 - Stadt Eislingen PSE (Pressestelle)
Die Stadt Eislingen/Fils wurde, wie alle Gemeinden des Landes Baden - Württembergs, mit einer Entscheidung des Verwaltungs-gerichtshofs vom 11.03.2010 konfrontiert, wonach künftig statt der bisher üblichen einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr zu erheben ist.
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich dabei unverändert nach der gebührenfähigen Abwassermenge (cbm Abwasser).
Beim Niederschlagswasser ist Grundlage die bebaute bzw. überbaute und/oder befestigte („versiegelte“) Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die Abwasseranlage gelangen kann (qm versiegelte Fläche).
Von grundlegender Bedeutung ist, dass es sich lediglich um eine genauere und damit gerechtere aber aufwändigere Kostenverteilung handelt – Mehreinnahmen werden durch die Stadt nicht erzielt.
Um im Interesse der Gebührenzahler eine möglichst zeitnahe Abrechnung zu ermöglichen und wegen des erheblichen Aufwands für die Ermittlung hat der Gemeinderat aus rechtlichen Gründen bereits am 19.07.2010 die Einführung ab 2010 beschlossen.
Auf der Grundlage der Beratung wurde das Büro b-i-t-consult mit der fachtechnischen Unterstützung beauftragt.
Nach weiteren Beratungen und Vorbereitungen hat sich der Gemeinderat am 25.10.2010 für das Luftbildverfahren entschieden und einen entsprechenden Satzungsbeschluss für die Modalitäten zur Erhebung der Niederschlagswassergebühren gefasst.
Die Änderungssatzung wurde in der Eislinger Zeitung am 30.10.2010 öffentlich gekannt gemacht.
Für die Bemessung der Niederschlagsgebühr werden die versiegelten Flächen mit einem Faktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit für die einzelnen Versiegelungsarten wie folgt festgelegt wurde:
a) Versiegelte Flächen, z.B. Dachflächen, Asphalt, Beton,
Bitumen, Pflaster, Verbundsteine, Platten, Fliesen und
sonstige Beläge mit geringen Fugen oder mit
Fugenverguss versehen
Faktor 1,0
b) Teilweise versiegelte Flächen, z.B. Rasengittersteine,
Rasenfugenpflaster, Ökopflaster, Porenpflaster,
Sickersteine, Gründächer, Pflaster mit Fugenabstand
größer zwei cm
Faktor 0,5
c) Nicht versiegelte Flächen, z.B. Rasen, Acker, Wald,
Wiesen, Lehm
Faktor 0,0
Die Wasserdurchlässigkeit ist im Einzelfall durch eine Produktinformation des Herstellers oder sonstige geeignete Nachweise zu belegen.
Für versiegelte Flächen, die mit Zustimmung der Stadt in Gewässer, Rückhalteeinrichtungen bzw. über Sickermulden oder über sonstige Versickerungsanlagen ins Grundwasser entwässern - auch über Zisternen, die nicht mit einem Überlauf oder Notüberlauf an die öffentliche Abwasseranlage ange-schlossen sind, fallen keine Gebühren an.
Für die meisten Grundstücksbesitzer werden sich keine größeren Veränderungen ergeben.
Insbesondere größere versiegelte Flächen mit geringem Abwasseranfall werden jedoch mit höheren Gebühren rechnen müssen.
Auf der Grundlage von Luftbildern aus dem Jahr 2008 werden Fragebögen an die Grundstückseigentümer versandt. Bei der Ermittlung der Flächendaten ist die Stadt auf die Mithilfe der Grundstückseigentümer angewiesen – die Stadtverwaltung bittet bereits heute um Verständnis und aktive Unterstützung.
Im Vorfeld dieses sehr umfangreichen Verfahrens soll am Dienstag, den 11.01.2011 um 19:30 Uhr in der Stadthalle eine Informationsveranstaltung stattfinden, bei der alle Bürgerinnen und Bürger bzw. alle Gebührenzahler über Einzelheiten informiert bzw. Fragen beantwortet werden.
Die Fragebögen werden im Zeitraum vom 17. Januar 2011 bis 21. Januar 2011 verschickt.
Im Finanzdezernat Ebertstraße 24 wird für Fragen zur Beantwortung der Fragebögen ein spezielles Bürgerbüro eingerichtet. Dieses ist vom 27.01.2011 - 29.01.2011 und 03.02.2011 bis 05.02.2011 (jeweils Donnerstag bis Samstag) geöffnet.
Zusätzlich wird eine Telefonhotline eingerichtet, die vom 24.01.2011 - 29.01.2011 frei geschaltet ist.
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Stadt Eislingen -
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