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Fördermodul „Baumschnitt“ des Landes Baden-Württemberg startet im Frühjahr

Fachgerechter Schnitt von Streuobstbäumen wird honoriert

16.2.2015 - PSE(Pressestelle der Stadt Eislingen)

 

Bewirtschafter von Streuobstwiesen tragen durch die Pflege ihrer Bäume maßgeblich zum Erhalt dieser einmaligen Kulturlandschaft und des wertvollen Lebensraumes für die heimische Tier- und Pflanzenwelt bei. Da die Erlöse durch das Obst wirtschaftlich kaum tragbar sind und die Vernachlässigung vieler Streuobstbestände ein akutes Problem darstellt, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ein Förderprogramm für Streuobstwiesen im Land aufgestellt.

Im Rahmen dieser Streuobstkonzeption gibt es jetzt erstmals ein Förderprogramm für den Obstbaumschnitt in Streuobstwiesen: der Schnitt eines Streuobstbaumes kann unter bestimmten Voraussetzungen mit 15 € pro Baum honoriert werden. Der Förderbetrag pro geschnittener Baum kann sich durch einen kommunalen Beitrag erhöhen. Durch den bereits gewährten kommunalen Förderbetrag von derzeit 2,50 € pro Baum im Rahmen des Umweltförderprogramms der Stadt Eislingen erhöht sich der Betrag auf zusammen 17,50 € pro geschnittener Obstbaum.

Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von hochstämmigen Kern- und Steinobstbäumen (außer Brennkirschen) auf Streuobstwiesenflächen außerhalb von Hausgärten oder Kleingärten. Die Grundvoraussetzungen für eine Förderung sind die Abgrenzung eines Projektgebietes mit einem Gesamtbestand von 100 für einen Schnitt vorgesehenen Bäumen sowie die Vorlage eines kleinen Schnittkonzeptes für den Baumbestand über einen Zeitraum von 5 Jahren. Innerhalb des Förderzeitraumes muss jeder beantragte Baum mindestens einmal geschnitten werden. Um den Mindestbaumbestand zu erreichen, kann ein Projektgebiet zahlreiche baumbestandene Parzellen bzw. Grundstücke umfassen.

Für die Teilnahme am „Fördermodul Baumschnitt“ spielt es keine Rolle, ob der fachgerechte Baumschnitt vom Grundstückseigentümer bzw. Bewirtschafter selbst durchgeführt oder von einem dafür beauftragten Dritten vorgenommen wird.

Eine Bewerbung für die Förderung kann nur über Sammelantragstellungen erfolgen. Diese Aufgabe der Antragsstellung und Abwicklung der Auszahlung übernimmt die Kommune. Die örtlichen Obst- und Gartenbauvereine unterstützen die Teilnehmer am Programm durch fachliche Beratung. Der Landschaftserhaltungsverband Landkreis Göppingen e.V. (LEV) und die Obstbauberatungsstelle des Landkreises Göppingen sind beratend eingebunden. Die Antragstellung für die erste Förderrunde 2015/2016 erfolgt im Frühjahr 2015 durch die Kommune.

Streuobstwiesenbewirtschafter, die ein Interesse an einer Teilnahme an diesem Programm haben, können sich im Stadtplanungsamt (im Baudezernat, Bahnhofstraße 15, 73054 Eislingen/Fils) bis 15.03.2015 melden. Für Fragen oder Auskünfte steht Ihnen der Umweltbeauftragte der Stadt, Wolfgang Lissak, zu Verfügung (E-Mail: w.lissak@eislingen.de oder telefonisch unter 07161/804-355). Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

 

 

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Eislingen

Der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen wird durch das Streuobst-Förderprogramm des Landes honoriert.


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