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Grundstücke für Tiny-Houses in Eislingen gesucht
08.3.2020 - Stadt Eislingen PSE (Pressestelle)
Stehen in Eislingen bald die ersten mobilen Wohnobjekte? Diesmal aber nicht nur für 14 Tage sondern längerfristig.
Nach der Tiny-House-Ausstellung am Mühlbachkreisel im Juni letzten Jahres begibt sich die Stadt aktiv auf die Suche nach potenziellen Grundstückseigentümern, die an einer zeitlichen Zwischennutzung ihrer Grundstücke interessiert sind. Eigentümer sind aufgerufen sich bei der Stadtverwaltung zu melden. Geeignete Grundstücke werden in die Bauplatzbörse eingestellt.
Unter “Tiny-House“ – wörtlich übersetzt „winziges Häuschen“ – ist eine Wohnform zu verstehen, die sich auf das Wesentliche beschränkt. Das Tiny-House stillt das Bedürfnis nach dem eigenen Dach über dem Kopf und soll sich insbesondere mit einem geringeren Budget realisieren lassen. Im Wesentlichen werden zwei Arten unterschieden: a) das Häuschen auf Rädern oder b) eine “Wohnbox“, die auf einem Tieflader transportiert werden muss.
Diese minimalistische Wohnform sorgte im Sommer letzten Jahres für großen Andrang am Eislinger Mühlbachkreisel. Viele Eislinger, aber auch zahlreiche Interessierte aus den Nachbarkommunen, informierten sich über die beiden Tiny-Houses, die hier aufgestellt waren. Für zwei Wochen konnten das mobile Mini-Haus auf Rädern und die ortsfeste Wohnbox intensiv begutachtet werden. Der Eine oder Andere hat sich womöglich die Frage gestellt, ob er auf einer so kleinen Fläche und mit so wenig Hab und Gut dauerhaft wohnen könnte.
Wie wohnen wir wohl in 20-30 Jahren? Die Antwort hierauf steht noch in den Sternen, doch sicher ist: Die Anforderungen an das Wohnen verändern sich. War man früher oft Jahrzehnte an einem Ort ansässig, so hat sich dieses Zeitfenster bereits heute drastisch reduziert. Ob nun der Wandel in der Arbeitswelt oder die Vielfalt in den Familienkonstellationen, viele Aspekte spielen hierbei eine Rolle. Mit einem Wohnortwechsel ist oft ein mühsamer Umzug verbunden – von der langwierigen Suche nach dem neuen Zuhause ganz zu Schweigen. Warum also nicht gleich die eigenen vier Wände mit allem Drum und Dran mitnehmen? Wie das aussehen kann, wurde im Rahmen der Eislinger Ausstellung an zwei Beispielen der Firmen Gansloser Holzbau aus Deggingen, sowie Tiny Homeland aus Nagold aufgezeigt.
Damit die Tiny-Houses auch in Eislingen Einzug halten können, möchte die Stadt Eislingen Interessenten auf der Suche nach geeigneten Grundstücken unterstützen. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Zwischennutzung von Baulücken. Hier ist im Straßenraum bereits die notwendige Infrastruktur für die Ver- und Entsorgung vorhanden. Grundstücksbesitzer, die auf absehbare Zeit keinen Verkauf anstreben, können eine gewinnbringende Zwischennutzung durch die Vermietung ihres Grundstückes erreichen. Welche sonstigen Grundstücksoptionen sich in Eislingen noch auftun werden, kann der Austausch zwischen Grundstückseigentümern, den potenziellen Tiny-House-Interessenten und der Stadtverwaltung zeigen.
Zunächst sind Grundstückseigentümer direkt angesprochen, die sich eine temporäre Zwischennutzung auf ihren unbebauten, jedoch bereits erschlossenen Grundstücken (Baulücken) vorstellen können. In Betracht kommen zudem wenig oder untergenutzte Grundstücksflächen. Aber auch Grundstückseigentümer, die andere Möglichkeiten für die Aufstellung von Tiny-Houses sehen, können sich sehr gerne melden (Kontakt: Stadtverwaltung Eislingen; Christa Bauch-Mai, Telefon: 804-316, E-Mail: c.bauch_mai@eislingen.de).
Welche Voraussetzungen gegeben sein sollten und wie den planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden kann, ist dann immer individuell – auch unter Einbindung entsprechender Fachämter – zu prüfen. Sofern die Gegebenheiten dann die Aufstellung eines Tiny-Houses ermöglichen, bietet in einem zweiten Schritt die Stadtverwaltung den Grundstücksbesitzern an, geeignete Grundstücke auf der Homepage der Stadt Eislingen in die private Bauplatzbörse unter der Rubrik „Grundstücke für Tiny-Houses“ kostenlos einzustellen.
Die weiteren Modalitäten der Nutzung sowie die Regelung der anfallenden sonstigen Kosten sind zwischen den Grundstückseigentümern und den Tiny-House-Besitzern zu regeln.
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 Fotos (Bildquellen: Firma Tiny Homeland, Firma Gansloser)
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