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Mit Maske gegen Corona - Pflicht oder Empfehlung?

26.8.2020 - Stadt Eislingen PSE (Pressestelle)

 

Seit 27. April 2020 gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht. Besonders an den vergangenen heißen Tagen konnte man beobachten, dass nicht alle Mitmenschen sich daran halten. Die Maskenmüdigkeit nimmt zu. Und mancherorts scheinen die Nerven blank zu liegen: In einem Eislinger Ladengeschäft wurde eine Verkäuferin von einem uneinsichtigen Kunden angespuckt, als sie ihn auf die fehlende Maske ansprach. So etwas geht gar nicht!

56 Eislingerinnen und Eislinger haben sich seit Beginn der Pandemie mit dem Corona-Virus infiziert, 6 sind aktuell noch erkrankt. Damit liegt Eislingen – zum Glück und vor allem auch dank der Vernunft und der Einsicht vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger – unter dem Landkreis- und Landesdurchschnitt. Damit dies so bleibt gilt weiterhin die allgemeine Empfehlung, immer dann eine Alltagsmaske über Mund und Nase zu tragen, wenn damit gerechnet werden muss, dass in der Öffentlichkeit der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht durchgehend eingehalten werden kann. Die Alltagsmasken können vor allem davor schützen das Virus weiter zu verbreiten. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung unterstützt sichtbar das Bewusstsein für „social distancing“, sowie den gesundheitsbezogenen achtsamen Umgang mit sich und anderen. Auf diese Weise kann jede und jeder durch das Maskentragen einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus leisten.

Neben dieser Empfehlung gibt es durch die Corona-Verordnung des Landes die Pflicht, eine nicht medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, insbesondere
• im öffentlichen Personenverkehr:
o im Bahnhof, auf dem Bahnsteig und im Zug
o an der Bushaltestelle und im Bus
o im Taxi
• in Friseur-, Massage- , Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios und bei der Fußpflege
• in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, beim Heilpraktiker und im Gesundheitsamt
• in Einkaufszentren und allen Ladengeschäften
• auf allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden
• von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Gaststätten, Beherbergungs-betrieben und Vergnügungsstätten bei direktem Kundenkontakt – dies gilt sowohl im Innen- als auch im Außenbereich
• ab dem 14. September auch in allen weiterführenden Schulen von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und allen sonstigen anwesenden Personen auf allen Flächen mit Ausnahme der Unterrichtsräume, beim Schulsport sowie bei der Nahrungsaufnahme
Von der Maskenpflicht sind befreit
• Kinder unter 6 Jahren
• Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus ge-sundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht zu-mutbar ist (Attest)
• für Beschäftigte ohne Kundenkontakt oder wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist
• in Praxen, sofern die Behandlung, Dienstleistung oder Therapie dies erfordert
• im Bordrestaurant im Zug oder in Imbissen und Gastronomiebetrieben in Einkaufszentren und Ladengeschäften, wenn man dort isst oder etwas trinkt

Ab 17. August 2020 gilt: Wer ohne Maske angetroffen wird und nicht von der Tragepflicht befreit ist, muss ein Bußgeld bis zu 250 Euro zahlen, bei Verstößen an Bushaltestellen und Bahnsteigen sowie im Taxi, im Bus und im Zug mindestens 100 Euro. Ladenbesitzer haben im Interesse aller Kunden und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür Sorge zu tragen, dass ihr Ladengeschäft nicht zu einer Gefahrenfläche wird, weil uneinsichtige Kunden sich nicht an die Maskenpflicht halten. Insofern haben sie, beziehungsweise ihr Personal, das Recht, Kunden ohne Maske anzusprechen, auf die Maskenpflicht hinzuweisen und bei Bedarf auch ohne weitere Diskussion Hausverbot zu erteilen. Jetzt kommt es auf alle an: Für möglichst viel Alltag ist es entscheidend Abstand zu halten, Hygieneregeln zu beachten und Alltagsmasken zu tragen. Um sich und andere zu schützen.

Weitere Informationen gibt es auf www.eislingen.de oder bei der Telefon-Hotline im Rathaus 07161/804-444.

 

 

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Eislingen

Mit dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sich und andere schützen.


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