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Mitwirken erwünscht: Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kommunalen Wärmeplanung
Anregungen sind bis 29.10.2023 möglich.
27.10.2023 - PSE Pressestelle der Stadt Eislingen
Die Maßnahmenvorschläge der Kommunalen Wärmeplanung für Eislingen sind veröffentlicht - Anregungen sind bis 29.10.2023 möglich.
Die Stadtverwaltung Eislingen lädt alle Bürgerinnen und Bürger und örtlichen Unternehmen dazu ein, sich bis 29.10.2023 aktiv bei der öffentlichen Beteiligung zur Kommunalen Wärmeplanung einzubringen. Als Große Kreisstadt ist Eislingen zur Veröffentlichung eines Kommunalen Wärmeplans veröffentlicht. Das Ziel ist, langfristig eine Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040 zu entwickeln.
Die Kommunale Wärmeplanung soll identifizieren, wie sich das Aufkommen der Wärmemengen innerhalb einer Kommune verteilt und zeigt auf, welche Stadtgebiete in Zukunft möglicherweise für Gruppenwärmelösungen, wie zum Beispiel Nah- und Fernwärme geeignet wären und für welche Stadtgebiete in Zukunft Einzelwärmelösungen, wie zum Beispiel Wärmepumpen, angedacht sind. Auch die Möglichkeit der Einbindung industrieller Abwärme wird geprüft. Am 9. Oktober 2023 wurden die von der Stadtverwaltung priorisierten Maßnahmen in der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt vorgestellt. Noch bis einschließlich 29.10.2023 können die erarbeiteten Vorschläge für Eislingen eingesehen werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie örtliche Unternehmen dürfen sehr gerne Anmerkungen und Anregungen abgeben. Vor-Ort können sich alle Interessenten im Rathaus, zweites Obergeschoss zwischen Raum 2.20 und 2.21, zu den geltenden Öffnungszeiten informieren. Alternativ stehen die Steckbriefe auch als Download auf Homepage der Stadt Eislingen zur Verfügung unter https://www.eislingen.de/klimaschutz Anmerkungen und Anregungen dürfen sehr gerne per E-Mail an waermeplanung@eislingen.de gesendet werden.
Hinweis:
Die Stadt Eislingen ist nach §27 des Klimaschutz und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaGBW) verpflichtet bis 31.12.2023 einen Kommunalen Wärmeplan zu veröffentlichen. Daraus leitet sich der Grundsatz zur Beteiligung der Öffentlichkeit ab, den die Stadt Eislingen als wichtigen Schritt bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen verfolgt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. mit dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
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