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Gleichstellungsarbeit im Landkreis darf nicht geschwächt werden

20.11.2025 - Eislinger Frauenaktion efa

 

Die eislinger-frauen-aktion efa e.V. und der KreisFrauenRat reagieren mit großer Sorge auf den aktuellen Haushaltsantrag der Freien Wähler, der sowohl eine Reduzierung des Stellenumfangs der Gleichstellungsbeauftragten als auch die Prüfung eines KU-Vermerks vorsieht, das bedeutet, dass die Gleichstellungsstelle in eine andere Stelle umgewandelt werden soll. Die Gremien betonen mit Nachdruck, dass die Gleichstellungsarbeit im Landkreis nicht zur politischen Dispositionsmasse werden darf, denn sie ist gesetzlich verpflichtend.

Das Chancengleichheitsgesetz Baden-Württemberg schreibt ausdrücklich vor, dass Landkreise eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte bestellen müssen. Darüber hinaus sind den Beauftragten die erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen bereitzustellen. „Dieses Landesgesetz ist eindeutig. Es handelt sich nicht um eine freiwillige Aufgabe und darf nicht durch lokale Sparüberlegungen relativiert oder umgangen werden“, stellt die efa und der KreisFrauenRat klar.

Die ergänzende Verwaltungsvorschrift präzisiert zudem, dass sich der Stellenumfang an Einwohnerzahl und Aufgabenfülle des jeweiligen Landkreises auszurichten hat. Für den Landkreis Göppingen mit rund 260.000 Menschen sei eine 100-Prozent-Stelle nicht nur angemessen, sondern zwingend erforderlich.

Seit Jahren stärkt die Gleichstellungsbeauftragte mit zahlreichen Projekten und Netzwerken die gesellschaftliche Teilhabe und den Schutz von Frauen und Mädchen. Ein sichtbares Beispiel ist die orangefarbene Hilfebank, die im Rahmen der internationalen Aktion „Orange the World“ durch den gesamten Landkreis gewandert ist. Sie macht auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam und setzt ein weithin wahrgenommenes Zeichen für Zivilcourage und Prävention.

Darüber hinaus koordiniert und unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte zentrale Netzwerke im Landkreis, darunter Kooperationen mit Beratungsstellen, Frauen- und Mädcheninitiativen, Vereinen, Schulen, kommunalen Einrichtungen sowie dem Runden Tisch gegen häusliche Gewalt. Diese Strukturen leben von professioneller Kontinuität und einer Ansprechperson in Vollzeit. „Wer den Stellenumfang kürzt, schwächt diese Netzwerke unmittelbar und gefährdet erprobte, wirksame Strukturen“, warnt die efa und der KreisFrauenRat.
Mit Nachdruck weisen die Frauengruppen die Einschätzung zurück, Gleichstellung sei ein „Selbstzweck“. Gleichstellung ist ein demokratisches Grundprinzip, verankert in Artikel 3 des Grundgesetzes, und dient dem Schutz vor Diskriminierung sowie der Schaffung fairer Chancen für alle Menschen im Landkreis Göppingen.
Die efa und der KreisFrauenRat appellieren eindringlich an alle Fraktionen im Kreistag den gesetzlich geforderten Stellenumfang von 100 Prozent uneingeschränkt beizubehalten,auf einen KU-Vermerk (Stellenumwandlung) zu verzichten und damit die Gleichstellungsarbeit weiterhin gesetzeskonform, zukunftsfähig und wirksam zu sichern.

Durch die Reduzierung der Vollzeitstelle der Gleichstellungsbeauftragten und die Umsetzung des KU-Vermerks wird auch die ausschließlich ehrenamtliche Tätigkeit der Frauengruppen im Landkreis gefährdet.


Hier gibt es weitere Informationen zu diesem Artikel:

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