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Förderrichtlinie Umweltschutz aktualisiert
Stadt Eislingen fördert Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt
02.2.2024 - PSE (Pressestelle der Stadt Eislingen)
Die Stadt Eislingen unterstützt seit vielen Jahren Aktivitäten im Natur- und Umweltschutz mit einem kommunalen Umweltförderprogramm. Privatpersonen, Vereine und Verbände sowie Firmen, Schulen und andere Gruppierungen können ab sofort wieder Anträge auf Zuschüsse für Projekte und Maßnahmen an die Stadt richten. Auch Landwirte können für Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen Fördergelder beantragen.
Besitzer von Hausgärten im Stadtgebiet sowie Bewirtschafter von Gartengrundstücken im Außenbereich können Fördermöglichkeiten für ökologische Maßnahmen nutzen. So wird beispielsweise die Umwandlung von Rasen und blumenreiche Wiesenflächen, die Anschaffung und Anbringung von Nisthilfen oder die Herstellung von Lebensräumen für gefährdete Tierarten bezuschusst.
Der freiwillige Rückbau von Schottergärten in insektenfreundliche Blühflächen ist förderfähig.
„Das Förderprogramm steht auch Eislinger Firmen offen, wenn sie auf ihrem Betriebsgelände Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt realisieren möchten“, betont Wolfgang Lissak vom Stadtplanungsamt, zuständig für Naturschutz in Eislingen. Für Bürgerinnen und Bürger, die einen Neu- oder Umbau oder eine Gebäudesanierung planen, bietet das Förderprogramm einen Zuschuss, wenn dabei Nistplätze für Gebäude besiedelnde Vögel oder Quartiere für Fledermäuse geschaffen werden. Da Vogelarten, wie Mehlschwalbe und Mauersegler akut unter Nistplatzmangel leiden und Fledermäuse immer weniger Quartiere finden, können künstliche Nistplatz- und Quartierangebote diesen gefährdeten Arten wirksam helfen. Auch der örtlichen Landwirtschaft kommt das Programm zu Gute. Einige Landwirte nutzen bereits das kommunale Förderprogramm, um beispielsweise Blühflächen anzulegen oder artenreiches Grünland extensiv zu bewirtschaften. Gefördert wird auch der Nutzungsverzicht von Krautstreifen an Wassergräben, Wegrändern oder an Böschungen, um Rückzugsräume für Kleintiere zu erhalten.
Für 2024 können wieder Anträge auf Förderung gestellt werden. Die Bewilligung von Zuschüssen erfolgt nach Prüfung der Anträge sowie nach Mittelverfügbarkeit. Die aktuellen Förderrichtlinien und das Antragsformular zur Beantragung eines Zuschusses stehen auf der städtischen Website unter www.eislingen.de/förderprogramm zum Download zur Verfügung. Die Stadt berät Interessierte und unterstützt bei der Vorbereitung von Projekten und der Abwicklung von Förderanträgen (Kontakt: Wolfgang Lissak, Telefon: 07161/804-355, E-Mail: w.lissak@eislingen.de).
Hintergrundinformation
Im Jahr 1985 hat die Stadt Eislingen als eine der ersten Kommunen im Landkreis Göppingen ein Förderprogramm für Naturschutz- und Umweltschutzmaßnahmen beschlossen und eingerichtet. Mit dem Förderprogramm sollen Projekte und Maßnahmen in Eislingen sowie in den Ortsteilen Krummwälden und Eschenbäche unbürokratisch und wirksam unterstützt werden. Die Stadt stellt dazu jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung.
Zahlreiche Projekte und Aktivitäten konnten in den vergangenen Jahrzehnten durch dieses kommunale Förderprogramm realisiert werden. So wird seit vielen Jahren die Pflege von Streuobstbäumen oder wertvollen Biotopflächen honoriert. Zuschüsse wurden in der Vergangenheit beispielsweise für die Anschaffung von Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und Wildbienen und für die Anlage von Blühflächen sowie die Durchführung von Schulprojekten gewährt. Im vergangenen Jahr konnte mit Hilfe des kommunalen Förderprogrammes ein Schwalbenhaus in Krummwälden aufgestellt werden.
Das Förderprogramm wurde seit seiner Aufstellung immer wieder an aktuelle Entwicklungen oder gesetzliche Bestimmungen angepasst und erweitert. Dadurch will die Stadt Eislingen verstärkt Maßnahmen in privaten Gärten und an Gebäuden finanziell unterstützen.
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Eine der angelegten und geförderten Blühflächen befindet sich auf einer Ackerfläche bei Krummwälden.
Die Umgestaltung und Anlage von insektenfreundlichen Gärten ist förderfähig. |
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